- Eigenes Board beschriften
Dein eigenes Board muss mit Name, Adresse und Telefonnummer beschriftet sein. - Schwimmwestenpflicht
Ab 300 Meter Entfernung zum Ufer besteht die Pflicht, eine zertifizierte Schwimmweste mitzuführen. - Leash benutzen
Nutze auf dem Bodensee eine Leash (Fussleine) - aber Achtung: Niemals auf Flüssen! - Paddelverbot
Paddle nicht in Schwimm- und Sperrzonen, das ist verboten. Diese erkennst du im Wasser an den gelben oder rot-weiss-roten Bojen und an Land an rot-weiss-roten Schildern. - Sofort zurück ans Ufer
Bei Wind- und Sturmwarnung (oranges Blinklicht) paddle sofort zurück zum Ufer. Die Warnsituation wird von der Kantonspolizei Thurgau zur Verfügung gestellt. - Ausweichen
Kursschiffe, Güterschiffe, Segelboote und Berufsfischer haben immer Vortritt – also unbedingt ausweichen. - Hafeneinfahrten meiden
Meide Hafeneinfahrten, Anlegestellen und Fahrwege von Kursschiffen. - Tagsüber paddeln
Paddle nicht in der Nacht und bei schlechter Sicht – und wenn doch, gilt: Gut sichtbares, weisses Rundumlicht mitführen. - Kein Alkohol
Verzichte vor und während des Paddelns auf Alkohol.
Zuletzt aktualisiert am 03.07.2024 von Thurgau Tourismus.
Hast du gewusst, dass auf dem Fluss andere Regeln gelten wie auf dem Bodensee? Das musst du wissen, um entspannt und sicher den Rhein zu geniessen.
- Beschrifte dein Board oder Schlauchboot
- Führe eine Schwimmweste (100N Auftrieb) mit
- Trage nie eine Leash (Fussleine) auf dem Rhein
- Bleibe in Ufernähe
- Binde deine SUP’s / Boote nicht zusammen
- Halte Abstand von Wiffen (Schifffahrtszeichen) und Kursschiffen
- Die grüne Seite der Wiffe ist für Kursschiffe
Weitere Informationen erhältst du von Karl auf www.ufmrhy.ch
Zuletzt aktualisiert am 06.06.2024 von Thurgau Tourismus.